Die Gesamtkosten hängen stark vom gewählten Material (z. B. Vollkeramik vs. Metallkeramik) und der Behandlungsart ab. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen gesetzlich geregelten Festzuschuss für die Regelversorgung. Dieser Zuschuss erhöht sich, wenn Sie ein lückenlos geführtes Bonusheft der letzten 5 bis 10 Jahre vorlegen. Vor Behandlungsbeginn erstellen wir in unserer Straubinger Praxis einen transparenten Heil- und Kostenplan (HKP), den Sie bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung einreichen.
