Ja, die gesetzlichen Krankenkassen (wie AOK Bayern, TK oder BARMER) übernehmen die Kosten für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU1 bis FU3) vom 6. bis zum 72. Lebensmonat sowie die Individualprophylaxe (IP1 bis IP5) für Kinder und Jugendliche von 6 bis 17 Jahren. Dazu gehören Kontrollen, die Versiegelung der bleibenden Backenzähne (Fissurenversiegelung) und Fluoridierungsmaßnahmen.
