Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren die Früherkennungsuntersuchungen sowie die Individualprophylaxe (IP 1 bis IP 5). Dazu gehören die Mundhygiene-Unterweisung, das Anfärben von Zahnbelägen, die Reinigung, die Fluoridierung zur Zahnschmelzhärtung sowie die Versiegelung der bleibenden Backenzähne (Fissurenversiegelung).
